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   BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22   

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BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22 (https://dejure.org/2023,22323)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2023 - 9 AZR 350/22 (https://dejure.org/2023,22323)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2023 - 9 AZR 350/22 (https://dejure.org/2023,22323)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 307 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 20 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, § 1 Abs. 1 BBiG, § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 1 Abs. 3 BBiG, § 3 Abs. 2 BBiG, § 1 Abs. 2 BBiG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 26 BBiG, §§ 10 bis 23, § 25 BBiG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 488 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zwischen dem Flugschüler und der Fluggesellschaft zum Zwecke der Schulungsfinanzierung geschlossene Darlehensvertrag als einheitliches Rechtsgeschäft mit dem Schulungsvertrag; Unterziehung des einheitlichen Rechtsgeschäfts aus Schulungsvertrag und Darlehensvertrag einer ...

  • rewis.io

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

  • Betriebs-Berater

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - wertlose Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Kontrolle

  • rechtsportal.de

    AGB-Kontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beteiligung des Flugschülers an den Kosten seiner Pilotenausbildung - und das Risiko einer wertlosen Teilschulung

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Wirksamkeit eines im Zusammenhang mit einer Flugzeugführerausbildung abgeschlossenen Darlehensvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Die Geschäftseinheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass an den Rechtsgeschäften verschiedene Personen beteiligt sind (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 17; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 144/91 -) .

    Als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung unterliegt die diesbezügliche Auffassung des Landesarbeitsgerichts nur einer eingeschränkten Überprüfung (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18; BGH 23. Februar 2010 - XI ZR 195/09 - Rn. 16) .

    Diese beschränkt sich auf Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 22) .

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 26; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23, BAGE 164, 316) .

    Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27) .

    Danach muss die Klausel die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen so genau beschreiben, dass für den Arbeitgeber als Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 34; 6. August 2013 - 9 AZR 442/12 - Rn. 13) .

    Die Rückzahlungsverpflichtung wird umso eher noch als angemessen betrachtet werden können, je höher die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Teilschulung einzustufen ist (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 46) .

  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .
  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 193/19

    Rechtsstreit um bereicherungsrechtliche Ansprüche bezüglich Provisionen für die

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht ggf. zu klären haben, ob das von der G GmbH einbehaltene und an die Beklagte abgeführte Entgelt des Klägers eine Leistung an die Beklagte darstellte (vgl. zur Anwendbarkeit der Leistungskondiktion bei sog. Anweisungsfällen: BGH 5. November 2020 - I ZR 193/19 - Rn. 22) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Eine Einstellung nach § 26 BBiG setzt voraus, dass der Vertragspartner durch ein Mindestmaß an Pflichtenbindung am arbeitstechnischen Zweck des Betriebs des anderen Teils mitwirkt (BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 1031/06 - Rn. 24, BAGE 123, 255 zur Vorgängernorm des § 19 BBiG aF) .
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 26; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23, BAGE 164, 316) .
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Im Sinne eines Ausgleichs widerstreitender Interessen von Klauselverwender und Vertragspartner müssen die Angaben aber so beschaffen sein, dass der Vertragspartner sein Rückzahlungsrisiko abschätzen kann (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 19, BAGE 143, 30) .
  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 442/12

    Erstattung von Weiterbildungskosten - Transparenz einer Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Danach muss die Klausel die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen so genau beschreiben, dass für den Arbeitgeber als Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 34; 6. August 2013 - 9 AZR 442/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Aus diesem Grund legt die Rechtsprechung die Vorschriften der § 12 Abs. 2 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG weit aus und betont, dass dem Auszubildenden keine Kosten auferlegt werden dürfen, die ihm bei der Ausbildung entstehen (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 23) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22
    Der Kläger war als Flugschüler Verbraucher (vgl. zu Verbraucherverträgen mit Arbeitnehmern: BAG 20. Juni 2023 - 1 AZR 265/22 - Rn. 14 ff.; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 21 ff.) .
  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZR 265/22

    Vermittlungsprovision - Erstattungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 195/09

    Treuhändervermittelte finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Widerlegung der

  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 144/91

    Beurkundungserfordernis eines Treuhandvertrags, der mit dem

  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 132/14

    Regelung zur Nettoeinzelverrechnung von Aufführungen; Nutzungsrechte an

  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21
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